Allgemeine Nutzungsbedingungen für Ärzte

1. Gegenstand des Vertrages

1.1 Der folgende Vertrag regelt die Überlassung der Software "Neptune" ("Vertragssoftware") im Rahmen eines Software-as-a-Service-Abonnements der Orbit Health GmbH (im Folgenden Umlaufbahn). Der Arzt erhält die technische Möglichkeit und Berechtigung, mittels Telekommunikationsverbindungen (z.B. Internet) auf die Vertragssoftware zuzugreifen und die Funktionalitäten der Vertragssoftware im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Zu diesem Zweck stellt Orbit dem Arzt die Vertragssoftware zur Nutzung zur Verfügung.

1.2 Die Vertragssoftware ist dazu bestimmt, dem Arzt Zugang zu den Daten zu verschaffen, die von seinem Patienten mit der Neptune App gesammelt wurden, um die Entscheidungsfindung bei der Behandlung zu unterstützen. Die Vertragssoftware ist nicht dazu bestimmt, Diagnosen zu stellen oder automatisierte Entscheidungen oder Behandlungsempfehlungen zu ermöglichen. Der Arzt erkennt daher an, dass er/sie allein für die Nutzung und Interpretation der von der Neptune App generierten Daten verantwortlich ist.

1.3 Darüber hinaus erbringt Orbit Wartungsleistungen, die eine kontinuierliche Nutzung der Vertragssoftware sicherstellen.

1.4 Der Arzt ist allein für den erforderlichen Telekommunikationsanschluss verantwortlich, dieser wird nicht von Orbit zur Verfügung gestellt.

1.5 Das Laden und Speichern der Daten des Arztes innerhalb der Vertragssoftware ist nicht Gegenstand dieses Vertrages und liegt in der alleinigen Verantwortung des Arztes. Der vertragliche Leistungsumfang umfasst auch nicht die Einhaltung von Archivierungspflichten, z.B. längerfristige Datensicherungen nach dem Gesundheitsrecht, für die der Arzt verantwortlich ist.

2. Recht auf Nutzung

2.1 Mit Abschluss dieses Vertrages und erfolgreicher Registrierung räumt Orbit dem Arzt das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrages begrenzte, bundesweite Recht ein, mittels einer Telekommunikationsverbindung über einen benannten Nutzer auf die Vertragssoftware zuzugreifen und die Funktionalitäten der Vertragssoftware nach Maßgabe dieses Vertrages für eigene Zwecke zu nutzen. Weitere Rechte erhält der Arzt nicht.

2.2 Der Arzt ist nicht berechtigt, die Vertragssoftware über die nach diesem Vertrag zulässige Nutzung hinaus zu nutzen oder durch Dritte nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Arzt nicht gestattet, die Vertragssoftware oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern, Dritten zugänglich zu machen oder zeitlich befristet zur Verfügung zu stellen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen oder mit seiner Hilfe Leistungen für Dritte zu erbringen.

3. Zugang Öffnung

3.1 Orbit richtet für den Arzt einen Administrator-Zugang ein und teilt die Zugangsdaten mit. Mit Hilfe dieses Administratorzugangs kann der Arzt die benannten Benutzer verwalten, insbesondere benannte Benutzer einrichten.

3.2 Der Arzt kann die Profildaten des benannten Benutzers ändern, mit Ausnahme der UID, der E-Mail-Adresse und der Handynummer des benannten Benutzers. Um diese oder andere Änderungen vorzunehmen, muss der Arzt Orbit per E-Mail unter folgender Adresse kontaktieren und informieren Neptune@orbit.health. Der Arzt ist dafür verantwortlich, dass nur autorisierte, namentlich benannte Nutzer Zugriff auf die in der Vertragssoftware gespeicherten Patientendaten haben.

4. Wartungsdienste

4.1 Orbit wird die Vertragssoftware im Rahmen dieses Vertrages pflegen und eventuell auftretende Mängel beseitigen. Die Software-Mängelbeseitigung soll sicherstellen, dass die Vertragssoftware dauerhaft und störungsfrei funktioniert.

4.2 Der Arzt kann den Orbit-Support unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren Neptune@orbit.health verfügbar von Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage in Bayern, Deutschland, sowie der 24., 25. und 31. Dezember und der 1. Januar eines Jahres.

4.3 Die Support-E-Mail umfasst folgende Leistungen im Rahmen dieses Vertrages: Unterstützung bei Fragen zum Betrieb der Vertragssoftware sowie Entgegennahme und Unterstützung bei Mängeln.

4.4 Im Rahmen der Pflegeleistungen ist Orbit berechtigt, die Software technisch und/oder funktional weiterzuentwickeln, so dass z.B. bestehende Funktionalitäten und Abläufe verbessert oder der Anwendungsbereich erweitert wird. Ein Anspruch des Arztes auf solche Weiterentwicklungen besteht nicht. Handelt es sich um eine Weiterentwicklung, die die Funktionalität und/oder den Einsatz der Vertragssoftware wesentlich ändert, kann der Arzt das Vertragsverhältnis gemäß Ziffer 9 außerordentlich kündigen, wenn ihm das Festhalten am Vertrag durch die Änderung unzumutbar ist.

5. Verfügbarkeit und Wechsel der Plattform

5.1 Die Vertragssoftware ist von Montag bis Sonntag von 6:00 Uhr bis 24:00 Uhr (MEZ) verfügbar - ausgenommen sind Wartungsarbeiten. Soweit möglich, wird Orbit den Arzt im Voraus online über geplante Wartungsarbeiten informieren. Solche Wartungsarbeiten finden insbesondere in der Zeit zwischen 20:00 Uhr und 5:00 Uhr (MEZ) statt.

5.2 Orbit ist darüber hinaus berechtigt, die Nutzung vorübergehend einzuschränken, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit, Integrität oder zur Durchführung zwingender technischer Maßnahmen erforderlich ist und die Einschränkung der verbesserten oder ordnungsgemäßen Erbringung der Dienste dient.

6. Aufgaben des Arztes

Der Arzt ist verpflichtet, die ihm zur Erbringung und Abwicklung der Leistungen aus diesem Vertrag obliegenden Pflichten zu erfüllen. Er/sie hat insbesondere

6.1 die ihm für den Administrator-Zugang übermittelten Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben;

6.2 sicherzustellen, dass nur befugte Personen Zugang zur Vertragssoftware haben;

6.3 Orbit von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Vertragssoftware durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen Rechtsstreitigkeiten ergeben, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Vertragssoftware stehen, es sei denn, der Arzt hat diese Nutzung nicht zu vertreten. Erkennt der Arzt oder muss er erkennen, dass eine solche Verletzung droht, besteht die Verpflichtung, Orbit unverzüglich zu informieren.

7. Vergütung

Soweit nicht anders vereinbart, ist die Nutzung der Vertragssoftware kostenlos.

8. Vertragsdauer, Kündigung

8.1 Das Vertragsverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Kalendermonaten gekündigt werden. Orbit ist jedoch nicht berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen, solange Patienten des Arztes die Neptune-Dienste nutzen und der Arzt im Rahmen der Behandlung auf die von der Neptune-App an die Vertragssoftware übermittelten Daten zugreifen muss.

8.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Vorbehaltlich des § 112 der Insolvenzordnung kann jede Partei das Vertragsverhältnis insbesondere dann fristlos kündigen, wenn:

 

  • eine erhebliche Verschlechterung der finanziellen Lage einer Partei eintritt oder einzutreten droht, insbesondere wenn diese Partei zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder ein Zwangsvollstreckungsverfahren gegen ihr Vermögen eingeleitet wird;
  • eine der Parteien ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt und die Verletzung trotz Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt. Eine Mahnung ist nicht erforderlich, wenn sie erfolglos bleibt oder der Verstoß so schwerwiegend ist, dass der anderen Partei ein Festhalten am Vertrag nicht zugemutet werden kann;
  • Anforderungen des Gesetzgebers, eines Gerichts oder einer Behörde dazu führen, dass die Vertragssoftware nicht mehr in dieser Form angeboten werden kann.

 

8.3 Alle Kündigungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Textform.

8.4 Mit der Kündigung erlischt die Berechtigung des Arztes zur Nutzung der Vertragssoftware. Der Arzt ist verpflichtet, rechtzeitig eine Kopie der von der Vertragssoftware verarbeiteten Patientendaten anzufertigen und so aufzubewahren, dass er auch nach der Kündigung im erforderlichen Umfang darauf zugreifen kann. Orbit wird diese im Rahmen der datenschutzrechtlichen Löschungspflichten löschen.

9. Mängelansprüche, Haftung

Die Mängel- und Haftungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 599, 600 BGB).

10. der Drugbank-Datendienst

Die Vertragssoftware enthält einen Zugang zum DrugBank-Datenservice, für den der Arzt in den Verordnungsfeldern FDA-zugelassene Medikamente abrufen kann. Die DrugBank-Daten sind ausschließlich für Bildungs- und wissenschaftliche Forschungszwecke bestimmt, und der Arzt erkennt ausdrücklich an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Nutzung der DrugBank-Daten auf sein eigenes Risiko erfolgt. Es wird keine Garantie für die Richtigkeit der DrugBank-Daten übernommen, und die Nutzung der DrugBank-Daten erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. Die DrugBank-Daten sind nicht als Ersatz für eine professionelle medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung gedacht.

11. Allgemeines und Berufsgeheimnis

11.1 Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen sorgfältig vor der unbefugten Kenntnisnahme durch Dritte zu schützen. Vertrauliche Informationen sind insbesondere der Quellcode der Vertragssoftware, die in der Vertragssoftware verfügbaren Patientendaten sowie die von Orbit oder vom Arzt als vertraulich gekennzeichneten oder bezeichneten Informationen.

11.2 Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, darf eine Partei solche vertraulichen Informationen nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung (E-Mail genügt) der offenlegenden Partei an Dritte weitergeben, sofern und soweit eine solche Weitergabe zur Erfüllung der im Vertrag festgelegten Zwecke erforderlich ist und die genannten Personen verpflichtet sind, die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei mit demselben Grad an Vertraulichkeit zu behandeln, wie in dieser Klausel 10 festgelegt.

11.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für vertrauliche Informationen, (i) die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder später öffentlich bekannt werden, ohne dass die Nichteinhaltung der vorstehenden Bestimmungen dazu beiträgt, (ii) die von der offenlegenden Partei ausdrücklich auf nicht vertraulicher Basis offengelegt werden, (iii) die sich bereits vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der empfangenden Partei befanden oder (iv) die ihr später von einer dritten Partei ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht offengelegt werden. Die Beweislast für das Vorliegen einer der vorgenannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich darauf beruft.

11.4 Jede Partei hat alle vertraulichen Informationen (einschließlich aller Duplikate) unverzüglich zu vernichten, zu löschen oder an die andere Partei zurückzugeben, wenn die andere Partei dies nach Beendigung des Vertrages verlangt.

11.5 Der Arzt unterliegt einer beruflichen Schweigepflicht nach geltendem deutschen oder lokalen Recht. Orbit nimmt zur Kenntnis, dass ihr im Zusammenhang mit oder bei der Erbringung von Leistungen für den Arzt Daten oder Informationen bekannt werden können, die der beruflichen Schweigepflicht unterliegen (diese Daten oder Informationen werden im Folgenden als "Berufsgeheimnisse" bezeichnet).

11.6 Nach Belehrung durch den Arzt über die mögliche strafrechtliche Verfolgung und Bestrafung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bei Verletzung der Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB verpflichtet sich Orbit, Verschwiegenheit zu wahren und unbefugte Offenbarungen im Sinne des § 203 StGB auch in Bezug auf Berufsgeheimnisse im obigen Sinne zu unterlassen und auf Berufsgeheimnisse nur insoweit zuzugreifen, als dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist.

11.7 Orbit ist nach Maßgabe des Vertrages berechtigt, weitere Personen zur Erfüllung ihrer Verträge mit dem Arzt heranzuziehen. Orbit verpflichtet sich, diese weiteren Personen, die Zugang zu Berufsgeheimnissen in Text- oder Schriftform haben können, in gleicher Weise zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

11.8 Die Verschwiegenheitspflicht nach dieser Ziffer 10 gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.

12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort

12.1 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.2 Erfüllungsort ist München.

13. Vollständigkeit, Trennbarkeit, Quellenangabe

13.1 Die vorstehenden Bestimmungen geben die Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand abschließend und vollständig wieder und ersetzen alle früheren schriftlichen, mündlichen und stillschweigenden Vereinbarungen, Absprachen oder Abmachungen, sofern vorhanden. Es sind keine schriftlichen, mündlichen oder stillschweigenden Nebenabreden getroffen worden.

13.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, ungültig, nicht durchsetzbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon nicht berührt.

13.3 Der Arzt erklärt sich damit einverstanden, dass Orbit seinen Namen in Pressemitteilungen, Produktbroschüren und Finanzberichten verwendet, um darauf hinzuweisen, dass der Arzt Kunde von Orbit ist.

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